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Seit dem 1. Januar 1998 wird der Bundesrechungshof bei seiner Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes durch neun Prüfungsämter (PÄB) unterstützt. Sie unterliegen der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesrechnungshofes.Die neu eingerichteten PÄB haben gegenüber den geprüften Stellen dieselben Befugnisse wie der Bundesrechnungshof. Sie führen ihre Prüfungsaufgaben in entsprechender Anwendung der für den BRH geltenden Bestimmungen nach den Weisungen des BRH aus. Siehe http://www.bund.de/DE/Behoerden/PQ/PAB/PAB-Berlin/Pruefungsamt-des-Bundes-Berlin.html