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ie Bundesmonopolverwaltung für Branntwein ( BfB ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Sie wurde durch Gesetz vom 8. August 1951 als Nachfolgerin der Reichsmonopolverwaltung errichtet. Die Aufgaben der BfB bestehen in der Übernahme des im Bundesgebiet hergestellten Rohalkohols aus kleinen und mittelständischen, ganz überwiegend landwirtschaftlichen Brennereien sowie in der Reinigung und dem Verkauf dieses Alkohols. Das Gesetz über das Branntweinmonopol verpflichtet die BfB , den innerhalb des Monopolgebietes aus bestimmten Rohstoffen im Rahmen von Erzeugungsquoten hergestellten Alkohol zu gesetzlich festgelegten Ankaufpreisen zu übernehmen, die sich an den Selbstkosten der Brennereien orientieren. In vier Produktionsbetrieben wird mit modernsten Reinigungsanlagen aus Rohalkohol hochwertiger Neutralalkohol hergestellt. Geruchs- und Geschmacksstoffe werden umweltschonend und energiesparend abgeschieden. Als größter Hersteller von Agraralkohol in Deutschland versorgt die BfB die Kunden in Deutschland schnell und zuverlässig über ein Verteilernetz mit sieben eigenen Niederlassungen. Neutralalkohol der BfB entspricht den lebensmittel- und arzneimittelrechtlichen Bestimmungen. Die Spirituosen- und Kosmetik-Industrie sowie Heilmittel- und Essig-Hersteller sind seit Jahrzehnten die Hauptabnehmer. Zur besseren Bedienung der Kunden führte die BfB ein Qualitätsmanagement ein. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 erfolgte am 27.08.1996; das im Oktober 2005 stattgefundene dritte Wiederholungsaudit wurde erfolgreich absolviert. Die BfB besteht aus dem Bundesmonopolamt und der Verwertungsstelle für Agraralkohol; an ihrer Spitze steht der Präsident. Das Bundesmonopolamt gliedert sich in 4 Referate und wird von einem Direktor geleitet. Der Verwertungsstelle sind 2 Fachabteilungen sowie 7 Betriebe im gesamten Bundesgebiet (Düsseldorf, Hamburg, München, Nürnberg, Neu-Isenburg, Wittenberg, Holzminden) unterstellt. Ihre Leitung obliegt einem Geschäftsführer. Die Verwertungsstelle erledigt die kaufmännischen Geschäfte, stellt eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung auf und fertigt einen Geschäftsbericht. Siehe http://www.bund.de/DE/Behoerden/B/BfB/Bundesmonopolverwaltung-fuer-Branntwein.html