Adenauerallee 81 53113 Bonn, Nordrhein-Westfalen Deutschland Postanschrift: Postfach 12 06 03, 53048 Bonn Telefon: +49 22899 721-1131 Fax: +49 22899 721-1107 [email protected]
Es ist Aufgabe des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung ( BWV ), durch Vorschläge, Gutachten oder Stellungnahmen auf eine wirtschaftliche Erfüllung der Bundesaufgaben und eine dementsprechende Organisation der Bundesverwaltung hinzuwirken. Diese Aufgabe erstreckt sich auch auf Sondervermögen und Betriebe des Bundes. Der BWV ist zudem in den Erlass von Rechtsvorschriften des Bundes (Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften) eingebunden. Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vom 26.07.2000 ( GGO ) wird er von den Ressorts bereits frühzeitig an der Erarbeitung der entsprechenden Entwürfe beteiligt. Bis hin zu einer eventuellen Kabinettbefassung kann er seine konkreten Erkenntnisse, allgemeinen Erfahrungen und Einschätzungen sowie die Prüfungsergebnisse des BRH in das Normvorbereitungs- bzw. Normsetzungsverfahren der Bundesregierung einbringen ( vgl. insbesondere § 21 Abs. 1, § 22 Abs . 1 S. 2 Nr. 6, § 23 Abs. 1 S. 2, § 44 Abs . 5, § 45 Abs . 2, § 51 Nr. 4 GGO ). Neben Bundesregierung und einzelnen Bundesministerien kann der BWV auch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat beraten. Er wird dabei entweder aus eigener Initiative oder auf Anregung seiner Adressaten tätig. Die Beratungsaufgaben von BWV und BRH ergänzen einander. Siehe http://www.bund.de/DE/Behoerden/B/Beauftragte/BWV/Bundesbeauftragter-fuer-Wirtschaftlichkeit-in-der-Verwaltung.html