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Im Hinblick auf den erreichten Abarbeitungsstand und die daraus resultierende zunehmende Unwirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung durch die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ( BvS ) hat diese zum 31. Dezember 2000 ihr operative Tätigkeit eingestellt. Zum Jahresende 2003 haben auch die verbliebenen Verwaltungsorgane ihre Arbeit eingestellt. Es verbleiben noch technische Restarbeiten wie die Abwicklung langlaufender Privatisierungsverträge. Dafür wird die BvS weiterhin als Rechtsträger mit externen Geschäftsbesorgern benötigt. Die Restaufgaben sind entweder auf andere Einrichtungen übertragen oder werden unter dem Namen und auf Rechnung der BvS geschäftsbesorgend von Dritten erledigt. Siehe http://www.bund.de/DE/Behoerden/B/BvS/Bundesanstalt-fuer-vereinigungsbedingte-Sonderaufgaben.html