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Die bisher von der Zentralstelle für Zivilschutz (Abteilung V des Bundesverwaltungsamtes) wahrgenommenen Aufgaben wurden mit der Einrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ( BBK ) zum 01.05.2004 auf dieses neue Bundesamt verlagert. Der Bundestag hat am 4. März 2004 der Einrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe - kurz BBK - zugestimmt. Das Bundesamt ist wesentlicher Bestandteil der "Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland" von Bund und Ländern. Der Dienstsitz des neuen Amtes ist Bonn. Das BBK wird in 4 Abteilungen gegliedert: Krisenmanagement Notfallvorsorge, Kritische Infrastrukturen Forschung und Technik, Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz Zivilschutzausbildung, Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz "Für den effektiven und zeitgemäßen Schutz der Bevölkerung vor großflächigen und national bedeutsamen Gefahrenlagen benötigen wir eine kompetente Koordinierungsstelle", sagte der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily. Diese Aufgabe wird das neue Bundesamt übernehmen. Siehe http://www.bund.de/DE/Behoerden/B/BBK/Bundesamt-fuer-Bevoelkerungsschutz-und-Katastrophenhilfe.html