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Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ( BGW ) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen ist ihre vorrangige Aufgabe. Im Schadensfall sorgt die BGW für die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene Entschädigung. Aufsichtsbehörde der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist das Bundesversicherungsamt. Siehe http://www.bund.de/DE/Behoerden/B/Berufsgenossenschaften/BGW/Berufsgenossenschaft-fuer-Gesundheitsdienst-und-Wohlfahrtspflege.html